Lebhafte Diskussion einer möglichen Bebauung im Außenbereich

Auf einer gut besuchten Veranstaltung des grünen OV Halberg konnte die Kleinblittersdorfer Bürgergemeinschaft "kein Bauland im Außenbereich" ihre Bedenken gegen das ins Auge gefasste Baugebiet „Vor der Allmet“ äußern.

Bereits rein rechtlich sei die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Die von der Initiatorin, der Kleinblittersdorfer Ortsvorsteherin Nadja Doberstein, angeführte Begründung einer schnellen, kostengünstigen und besonders für Familien mit Kindern geeigneten Bebauung sei allein aus rechtlichen Gründen völlig unhaltbar. Die Schaffung von Baurecht würde selbst ohne die zu erwartenden juristischen Einsprüche mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Aufgrund der gegebenen topographischen Besonderheiten mit Hanglage und starkem Hangdruckwasser seien bei einer Bebauung kostenintensive Vorkehrungen erforderlich. Die vorgesehenen sehr kleinen Grundstücksflächen ließen auch das Argument einer kindgerechten Bebauung als sehr zweifelhaft erscheinen.

Die Bürgergemeinschaft sieht davon unabhängig Auswirkungen für andere Gebiete in der Ortslage Kleinblittersdorf unterhalb des als neues Baugebiet vorgesehenen Geländes. Die bisherige Kanalisation werde voraussichtlich unzureichend sein, da durch neue Anlieger und die Eingriffe in die hydrologischen Gegebenheiten das bestehende Kanalnetz überfordert werde und somit kostenintensive Investitionen erforderlich seien.

Aber unabhängig von allen formalen und infrastrukturell begründeten Zweifeln sei die Opferung einer ökologisch wertvollen Fläche in der heutigen Zeit nicht mehr diskussionsfähig. In dem Gelände seien mehr als 30 Vogelarten und mehrere Orchideenarten nachgewiesen worden. Kröten, die Gelbbauchunke, Ringelnattern und andere Amphibien und Insekten seien inzwischen hier heimisch. Das Biotop stelle ein wichtiges Bindeglied in der Biotopvernetzung des Bliesgaus zwischen Birzberg und der Auersmacher Höhe dar. Eine Bebauung im Außenbereich sei solange auszuschließen, solange es innerhalb der bebauten Ortslage noch Baulücken bzw. Bebauungsreserven gäbe.

Als kurzfristige Maßnahme sei ein Leerstandskataster und nachfolgend ein Management dieser Leerstände bzw. Baulücken erforderlich. Andere Gemeinden hätten damit bemerkenswerte Erfolge erzielt.

Erfreulicherweise waren auch Menschen aus Kleinblittersdorf vertreten, die aus unterschiedlichen Gründen die Argumentation der Bürgergemeinschaft kritisch sehen. Wesentliches Argument war die Forderung nach einem geordnetem Verfahren in dem z.B. ein neutraler Gutachter die verschiedenen Argumente abwäge.

Der Hinweis, dass ja bereits die Entfernung der Büsche und die Schaffung des heutigen Biotops ein Eingriff in die Natur gewesen sei, wurde von Axel Hagedorn (NABU) zurückgewiesen, da es deutliche Unterschiede in der Wertigkeit von Biotopen gäbe. Ohne menschlichen Eingriff würde sich die Kulturlandschaft zu einem Hochwald entwickeln, der eine relativ geringe Biodiversität aufweise. An Rehen und Wildschweinen gäbe es keinen Mangel, dafür aber schon an Gelbbauchunken und Ameisenlöwen, einem inzwischen im Allmet heimischen Nachtfalter. Gerade Magerrasengebiete zählen zu den artenreichsten und bedeutendsten Lebensräumen. Sie entwickeln einen Reichtum an Formen und Farben, der durch die vielfältigen geologischen Voraussetzungen, besondere klimatische Verhältnisse und unterschiedliche Nutzungsformen begünstigt wird. Insofern sei es auch unwahrscheinlich, dass sich ein tatsächlich neutraler Gutachter für einen Bebauungsplan ausspreche.

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